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Die deutsche
Staatskunst war lange Zeit umfochtene Bastion angestammter deutscher
Tradition und Kultur, und die Repräsentanten des deutschen Beamtentums
sollten die ersten sein, die sich unter dem Schutz der Demokratie nach
Art und Sitte unserer deutschen Väter und Mütter in freier
Gewissensbildung, freier Willensbildung und freier Persönlichkeitsentfaltung
von der nahöstlichen Fremd-ideologie befreien, welche nun über
beinahe 2000 Jahre hinweg unsere eigene hohe deutsche Tradition der
Sittlichkeit zersetzt hat und die natürliche Menschenwürde
des Deutschen mit der aktiven gezielten Verherrlichung des Leidens bis
auf den heutigen Tag untergräbt.
Da nun mal
auch Ihr Schreibtisch zum Gefechtsfeld dieser politisch-kulturellen
Auseinandersetzung geworden ist, wollten wir hiermit Ihnen sowie auch
Ihren von uns vermuteten Hintermännern unsere deutschen
Argumente nicht vorenthalten.
Zumindest
bei Ihnen in der Post nehmen wir noch an, daß Sie als einfache
Beamte unter Berücksichtigung Ihrer Dienstvorschriften
vorrangig die natürlichen Interessen Ihrer eigenen Vorfahren zu
vertreten bereit sind und nicht etwa Ihre bestehenden Dienstvorschriften
wegen scheinbar so etablierter Hintermänner mit falschen
religiös-politischen Absichten verletzen.
Wir sind auch
darauf vorbereitet, unter dem Schutze der demokratischen Grundordnung
unseres Staates und unter dem Schutze der bestehenden Gesetze und Gepflogenheiten
in dieser Angelegenheit vor den Augen des Volkes mit dem Bundespostminister
in eine öffentliche Auseinandersetzung zu treten.
Bei dieser Gelegenheit könnten dann möglicherweise sogar noch
eine ganze Reihe geplanter Schachzüge religiös-fanatisch gefärbter
Institutionen, welchen die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG ein Dorn im Auge
ist, aufgedeckt werden.
Sollten Sie
aufgrund Ihrer momentanen Vorschriften und Anweisungen immer
noch glauben, daß Sie die Rechtsform des nichteingetragenen Vereins
der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG für Anschlüsse bzw. für
die Namenseintragung nicht akzeptieren dürfen, und sollte sich
somit unsere Auseinandersetzung über den von Ihnen gesetzten Termin
vom 30.6.1984 ausdehnen, so besteht in einem solchen Falle die Möglichkeit,
daß die hier im Hause vorhandene Organisation WYMS (unser Vermieter
mit der Form des eingetragenen Vereins, die entsprechenden Unterlagen
dieser Organisation liegen Ihnen ohnehin vor) unter ihrem Namen die
besagten Telefon- und Telexverbindungen fortführt bzw. übernimmt,
bis die ganze Angelegenheit öffentlich geklärt ist.
Jene von Ihnen
vorgezeichnete Eintragung unserer Telefon- und Telexanschlüsse
unter dem Namen einer oder mehrerer natürlicher Personen ist von
uns nicht vorgesehen, und wir bitten Sie, dies zu respektieren.
Bevor Sie
also die von Ihnen angedrohte Aufhebung des Anschlusses von Amts
wegen durchführen, bitten wir Sie, zur Kenntnis zu nehmen,
daß in einem solchen Falle die Übernahme des Telexanschlusses
4 61 469 bis auf weiteres von der WYMS gewünscht wird daß
also in einem solchen Falle der Anschluß nicht aufgehoben wird,
sondern unter dem Namen unseres Vermieters, der Organisation WYMS, ohne
Unterbrechung weiterläuft.
Mit freundlichen
Grüßen
i. V.
i. V.
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
Organisationsgruppe Recht
Kooperationsabteilung Regierungen / Behörden
6900 Heidelberg, Postfach 10 20 49
Anlage:
Sonderausgabe DEUTSCHES KULTURFORUM 4/84
zur Kenntnisnahme
Verfassung der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG
Retournierung des Antrags für Teletexanschluß unter
DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG
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