| PETER HÜBNER · PREIS DER FREIHEIT DAS PROGRAMMIERTE VIERTE REICH EINE DOKUMENTATION Unter der Schirmherrschaft der DEUTSCHEN KULTURSTIFTUNG |
DER
HESSISCHE LANDBOTE
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5
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Peter
Hübner Preis der Freiheit
Das programmierte Vierte Reich Teil
3
Die Machthaber der Bundesrepublik Deutschland verhängen die Fachhandel-Blockade |
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| Vorwort des Verlages |
| Vorwort des Autors |
| Vorwort
der |
| TEIL 3 |
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| ORIGINAL-DOKUMENTE |
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| Die Methode der amtlichen Absegnung jener westdeutschen Blockade gegen das Projekt der Deutschen Kulturzentren | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Hier sei nur noch eine Methode angesprochen, die bei-spielsweise der Kultusminister des Landes Baden-Württem-berg mit Erfolg anwandte, indem er an die großen Unternehmen im Ländle ohne deren Anfrage aus ganz eigenem verunglimpfenden Antrieb in einer hauseigenen, mit Steuergeldern gedruckten amtlichen Broschüre falsche Informationen über die DEUTSCHE KULTURSTIFTUNG versandt hat und dabei auch noch auf Veröffentlichungen durch Medien hinweist, welche zu über 80 nachweislich falsch sind, wie ich an späterer Stelle des Buches dokumentieren werde. Dabei glaubt der im religiös-ideologischen Heuchelsäusel geübte und ansonsten ängstlich-clevere Minister aus dem Ländle, diese zusammengestrickten Falschmeldungen der Boulevard-Presse gegen unsere demokratischen Bestre-bungen einsetzen zu müssen, und dies mit Hilfe der Amtsgewalt einer christlichen Partei wo doch das eine von jenen wenigen zehn eigenen Geboten der Kirchenpartei heißt: Du sollst kein falsch Zeugnis reden wider deinen Nächsten. Doch heiligt natürlich der erwünschte machtpolitische Zweck wie schon zur Zeit des Mittelalters und zur Zeit des Dritten Reiches immer noch den Einsatz unrechter Mittel. |
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| Die
Machthaber der Bundesrepublik Deutschland verhängen die Industrie-
und Handelsblockade gegen das Projekt der Deutschen Kulturzentren |
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| Das vorliegende Rundschreiben der INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMER HEIDELBERG, welches der BUNDESVERBAND DER DEUTSCHEN INDUSTRIE an alle INDUSTRIE- UND HANDELSKAMMERN DEUTSCHLANDS gesandt hat, soll den Reigen der mit wirtschaftlicher Macht trickreich gelenkten ideologischen Bekämpfung freier demokratischer bürgerlicher Gewissens- und Willensbildung in der BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND abschließen. | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
| INDUSTRIE-
UND HANDELSKAMMER RHEIN-NECKAR IN MANNHEIM HAUPTGESCHÄFTSSTELLE HEIDELBERG |
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V e r t r a u l i c h
Deutsche Kulturstiftung, Heidelberg/Schönau-Altneudorf
die Deutsche Kulturstiftung, Adam-Remmele-Str. 3, 6901 Schönau 2 (OT Altneudorf) ist nicht im Handelsregister eingetragen nicht gewerbe-polizeilich gemeldet nicht als Stiftung staatlich registriert nicht als Verein im Vereinsregister eingetragen, sondern nach eigenen Angaben als nichteingetragener (= nicht-rechtsfähiger) Verein organisiert und besitzt zu Heidelberg außer der Unterhaltung eines Postfaches keine unmittelbaren Beziehungen. Auf
die Aktivitäten der Deutschen Kulturstiftung waren
wir Ende 1983 hingewiesen worden. Zuvor seit Mitte 1982
waren wir bereits wiederholt aus der gewerblichen Wirtschaft, und zwar
von Unternehmen verschiedener Wirtschaftszweige, Industrie- und Handelskammern
sowie Fachverbänden, wegen einer Organisation WYMS
WORLD YOUTH MOVEMENT FOR THE SCIENCE OF CREATIVE INTELLIGENCE
mit derselben Anschrift angesprochen worden. Von WYMS wurden gegen Entgelt
auch Kurse Transzendentaler Meditation für streßge-plagte
Manager angeboten. Nach einer damals (1982) bei der Stadtverwaltung
Schönau eingeholten Auskunft soll es sich bei WYMS um eine Sekte
handeln. Wir
hatten uns im Jahre 1982 wegen WYMS an die Polizeidirektion Heidelberg
gewandt. Die Sekte habe sich die jugendpflegerische und jugendfürsorgerische Tätigkeit zur Aufgabe gestellt ....... Informationen über diese Vereinigung (Sekte) bzw. ihren offensichtlichen Gründer können Sie den beigefügten abgelichteten Zeitschriftenartikeln aus Quick Nr. 51 vom 15. 12.1983 und Vorwärts Nr. 18 vom 26.4.1984 entnehmen. Der letztgenannte Beitrag befaßt sich schon mit der Deutschen Kulturstiftung. Nachdem wir Mitte 1984 auf eine Europäische Buch- und Schallplattenvertriebsgesellschaft (Postfach 1174, D-6901 Schönau) hingewiesen worden waren, hatten wir unter registerlichen Gesichtspunkten das Amtsgericht Registergericht Heidelberg eingeschaltet. Die Ermitt-lungen haben ergeben, daß die Deutsche Kulturstiftung vorübergehend die vorerwähnte firmenmäßige Bezeichnung beim Vertrieb von Büchern, Schriften und Tonträgern verwendet hat. Dem Registergericht gegenüber hat die Deutsche Kulturstiftung als ihre Rechtsform den nichteingetragenen (nichtrechtsfähigen) Verein (§54 BGB) genannt. Ungenannt blieben die Namen der einzelnen Vereinsmitglieder sowie insbesondere des Vorstands. In der Stellungnahme der Deutschen Kulturstiftung gegenüber dem Registergericht sind am Schluß des Schreibens bei den i.V. -Unterschriften die Familien-namen nicht zu entziffern und auch leider maschinen-schriftlich nicht wiederholt ... Die Deutsche Kulturstiftung schreibt, wie die wieder-holten Rückfragen bei uns zeigen, offensichtlich in aller Regel per Telex mit der Bitte um telefonische Verbindungs-aufnahme Hersteller bzw. Zulieferfirmen im In- und Ausland (z.B. Holland) an. In jüngster Zeit berichteten die bei uns Anfragenden auch, daß die Deutsche Kulturstiftung zu schnellen Verhandlungen drängt. Berichte über konkrete negative Erfahrungen mit der Deutschen Kulturstiftung liegen uns bislang nicht vor. Eine Firma teilte uns allerdings mit, daß einige Unter-nehmen bei ihrem Geschäftskontakt zum Teil erheblich geschädigt worden seien. Wie sie gehört habe , sollen diese Unternehmen zunächst zu größeren Spenden aufgefordert worden sein, da ein umfangreicher Auftrag unmittelbar bevorstehe. Nachdem die Spende geleistet worden sei, seien die Unternehmen leer ausgegangen. Sollten Sie aufgrund weiterer Verhandlungen mit der Deutschen Kulturstiftung zusätzliche Erkenntnisse gewonnen haben bzw. gewinnen, so wären wir für eine Unterrichtung dankbar. Mit freundlichen Grüßen Rechtsabteilung Dr.
Wittmann Anlagen |
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